Handy mit Kredit finanzieren

Eine weitere Möglichkeit der Handy Finanzierung wird in aller Regel vom Fachmann selber nicht angeboten und stellt auch lediglich eine Option dar, wenn diese günstiger ist und bessere Konditionen bietet, als die herkömmliche Finanzierung des Handys über den Anbieter oder aber über einen Versandhandel, wie beispielsweise Otto oder Neckermann. Die Rede ist von einer Finanzierung des Handys mit Hilfe eines Kredites.

Was in allererster Linie kurios klingt, ist so gesehen eigentlich genial und wird vor allem auch beim Autokauf sehr häufig in Anspruch genommen, da es hier wirklich lohnenswert und in aller Regel günstiger ist. Ob dies letztendlich auch beim Handykauf der Fall ist, sollte man sich von der jeweiligen Bank auswerten lassen. Viel Zeit für diverse Angebote sollte man in jedem Fall mitbringen, um in keine Kostenfalle zu tappen. Es handelt sich also um einen handelsüblichen Kredit, den man bei einer Bank seiner Wahl aufnimmt und dann dort in Monatsraten abbezahlt, wie man das eben mit einem Kredit so handhabt. Der Kredit wird dafür verwendet, das Handy in einem vollen Betrag zu bezahlen.

Es gehört dann so gesehen zwar immer noch nicht einem selber, sondern der entsprechenden Bank, bei der man den Kredit aufgenommen hat, aber man hat durchaus mehr Freiheiten, als dies vorher der Fall war. Bei einem Mobilfunkhändler erhält man keinerlei Rabatte, wenn man bar zahlt. Lediglich hohe Gebühren für die Ratenzahlung können eingespart werden. Nunmehr sollte man also vergleichen, ob die Ratenhöhe bei der Bank höher oder niedriger ist, als die Rate, die man beim Mobilfunkanbieter für das Handy zahlen würde. Bei einer niedrigeren Rate lohnt es sich natürlich, die Handy Finanzierung über einen Kredit in Anspruch zu nehmen. Alles andere wäre jedoch Zeitverschwendung und sollte gar nicht erst in Betracht gezogen werden. In jedem Fall ist es notwendig, dass man sich hier umfangreich beraten lässt, denn geschenkt bekommt man nichts, um keine Kostenfalle mitzunehmen.

Handy Finanzierung ohne Vertrag

Nicht zu verwechseln mit der Handy Finanzierung ohne Schufa ist die Handy Finanzierung ohne Vertrag, denn hierbei handelt es sich um zwei völlig grundlegend verschiedene Dinge, die man miteinander in keinster Weise vergleichen kann. Üblicherweise wird ein Handy mit einem Vertrag zusammen erworben.

Soll heißen, wenn man einen Vertrag über eine gewisse Vertragslaufzeit abschließt, kauft man sich gleichzeitig auch ein Handy, welches man sowohl bar zahlen kann oder aber auch in bequemen Raten über die Laufzeit des Vertrages hinweg. Wie aber nun vorgehen, wenn man lediglich den Vertrag beim Mobilfunkanbieter haben möchte, aber das Handy auf andere Weise finanzieren möchte? Üblicherweise geht dies ohne weitere Probleme, wenn man im Vorfeld darauf hinweist. Anders herum könnte es jedoch zu Problemen führen, da die alleinige Finanzierung eines Telefons ohne dabei beim gleichen Anbieter einen Vertrag abzuschließen nicht möglich ist. Jedoch heißt das nicht, dass diese Variante generell gar nicht möglich ist. Es heißt lediglich, dass man auf andere Quellen zurückgreifen muss, die dann auch nichts mehr mit den Handyanbieter an sich zu tun haben. So kann man beispielsweise bei diversen Kleinanzeigen fündig werden. Hier werden oftmals Handys angeboten, die man finanzieren kann, ohne dabei an einen Vertrag gebunden zu werden.

Andererseits kann man sich auch an einen Versandhandel wie Otto oder Neckermann wenden, denn auch hier werden Handys angeboten, die man finanzieren kann ohne weitere Probleme, wo man jedoch nicht mit einem weiteren Vertrag von irgendeinem Anbieter konfrontiert wird. Die Handy Finanzierung ohne Vertrag stellt für viele Menschen die Möglichkeit dar, ein schönes Handy zu besitzen, welches man in bequemen Raten abbezahlen kann ohne dabei tief in die Tasche greifen zu müssen, und gleichzeitig aber nicht an einen Vertrag gebunden zu sein. So kann man sich nunmehr beispielsweise auch eine Prepaidkarte in das Handy einsetzen und auf diese Art und Weise telefonieren, um eventuelle weitere Kosten zu umgehen.

Wohn – Riester

Der deutsche Staat fördert selbstgenutztes Wohneigentum, das der Altersvorsorge dient, durch ein spezielles Programm, welches sich Wohn-Riester nennt, aber auch unter dem Namen Eigenheimrente bekannt ist.
Das Ganze funktioniert wie folgt: Zunächst muss zur Inanspruchnahme des Wohn-Riester-Programms bereits ein nach Riester geförderter Vertrag bestehen. Aus diesem Vertrag wird nun Guthaben entnommen, das als Eigenkapital in die Finanzierung der Immobilie eingebracht wird. Somit lassen sich bessere Konditionen bei der Finanzierung erzielen.

Anschließend wird ein (fiktives) Wohnförderkonto eröffnet, das zur Registrierung der staatlich geförderten Tilgungsleistungen dient. Die Tilgung dient also offiziell als Altersvorsorgeaufwendung. Allerdings wird die volle Förderung nach Wohn-Riester nur dann bewilligt, wenn aus dem Vorjahr mindestens vier Prozent des Bruttoeinkommens für die Tilgung des Darlehens verwendet wurden.

In besondere Variante des Wohn-Riesters ist das Riester-Bausparen. Dazu wird zunächst ein bestimmter Betrag angespart und entsprechend verzinst. Ist der Vertrag schließlich zuteilungsreif, zahlt die Bausparkasse ein Darlehen aus. Besonderheit: Die Zuschüsse werden in der Anspar- und während der Tilgungsphase gewährt.

KfW-Programme

Das Kürzel KfW steht für “Kreditanstalt für Wiederaufbau” und bezeichnet eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie wurde bereits im Jahr 1948 gegründet und war dem Namen nach ursprünglich für den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft nach Ende des Zweiten Weltkriegs zuständig.

Ähnlich wie die Wohnungsbauförderung der einzelnen Bundesländer bietet auch die KfW verschiedene Förderprogramme an, für deren Inanspruchnahme unterschiedliche Voraussetzungen zu erfüllen sind. Die Fördermittel werden in Form von einmaligen Zuschüssen oder als zinsgünstige Kredite vergeben.

Um eine Förderung durch die KfW in Anspruch zu nehmen, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. So dürfen die ausgezahlten Kredite beispielsweise nicht für Umschuldungen oder andere Zwecke als die ursprüngliche Finanzierung genutzt werden. Zudem muss ein Sachverständiger den Prozess von der Beantragung bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens begleiten.

Eine Förderung durch die KfW kann durch öffentliche Fördermittel ergänzt werden, allerdings darf die Gesamtsumme dabei nicht höher als die förderfähigen Kosten ausfallen.