Wohn – Riester

Der deutsche Staat fördert selbstgenutztes Wohneigentum, das der Altersvorsorge dient, durch ein spezielles Programm, welches sich Wohn-Riester nennt, aber auch unter dem Namen Eigenheimrente bekannt ist.
Das Ganze funktioniert wie folgt: Zunächst muss zur Inanspruchnahme des Wohn-Riester-Programms bereits ein nach Riester geförderter Vertrag bestehen. Aus diesem Vertrag wird nun Guthaben entnommen, das als Eigenkapital in die Finanzierung der Immobilie eingebracht wird. Somit lassen sich bessere Konditionen bei der Finanzierung erzielen.

Anschließend wird ein (fiktives) Wohnförderkonto eröffnet, das zur Registrierung der staatlich geförderten Tilgungsleistungen dient. Die Tilgung dient also offiziell als Altersvorsorgeaufwendung. Allerdings wird die volle Förderung nach Wohn-Riester nur dann bewilligt, wenn aus dem Vorjahr mindestens vier Prozent des Bruttoeinkommens für die Tilgung des Darlehens verwendet wurden.

In besondere Variante des Wohn-Riesters ist das Riester-Bausparen. Dazu wird zunächst ein bestimmter Betrag angespart und entsprechend verzinst. Ist der Vertrag schließlich zuteilungsreif, zahlt die Bausparkasse ein Darlehen aus. Besonderheit: Die Zuschüsse werden in der Anspar- und während der Tilgungsphase gewährt.