KfW-Programme

Das Kürzel KfW steht für “Kreditanstalt für Wiederaufbau” und bezeichnet eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie wurde bereits im Jahr 1948 gegründet und war dem Namen nach ursprünglich für den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft nach Ende des Zweiten Weltkriegs zuständig.

Ähnlich wie die Wohnungsbauförderung der einzelnen Bundesländer bietet auch die KfW verschiedene Förderprogramme an, für deren Inanspruchnahme unterschiedliche Voraussetzungen zu erfüllen sind. Die Fördermittel werden in Form von einmaligen Zuschüssen oder als zinsgünstige Kredite vergeben.

Um eine Förderung durch die KfW in Anspruch zu nehmen, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. So dürfen die ausgezahlten Kredite beispielsweise nicht für Umschuldungen oder andere Zwecke als die ursprüngliche Finanzierung genutzt werden. Zudem muss ein Sachverständiger den Prozess von der Beantragung bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens begleiten.

Eine Förderung durch die KfW kann durch öffentliche Fördermittel ergänzt werden, allerdings darf die Gesamtsumme dabei nicht höher als die förderfähigen Kosten ausfallen.